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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Sie besteht aus den Delegierten der Mitglieder und Gastmitglieder sowie der Ständigen Beobachter, die von den Kirchen für die Dauer von fünf Jahren benannt werden. Die Mitgliederversammlung der ACK tagt in der Regel zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.