Mitgliederversammlung der ACK trifft sich in Magdeburg - 10 Jahre Taufanerkennung

Dom zu Magdeburg Seitenansicht

Zehn Jahre Taufanerkennung feiert die ACK im Dom zu Magdeburg, Foto: Wikimedia Commons

(23.03.201) Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung erinnert die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland auf ihrer Tagung am 29. und 30. März 2017 im Roncallihaus in Magdeburg an die gegenseitige Anerkennung der Taufe. 2007 hatten elf Mitgliedskirchen der ACK die Taufanerkennung unterzeichnet. Mit einem Gottesdienst und einem Festakt am 29. März dankt die ACK für die erreichten Schritte. Außerdem diskutieren die 50 Delegierten mit den Beauftragten der Kirchen bei der Bundesregierung über Religion im öffentlichen Raum.

Gottesdienst und Festakt zu 10 Jahre Taufanerkennung

Mit einem feierlichen Gottesdienst und einem sich anschließenden Festakt wird die Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 29. März, ab 18:00 Uhr im Dom zu Magdeburg an die gegenseitige Taufanerkennung erinnern. Sie wurde vor zehn Jahren in Magdeburg unterzeichnet. „Wir sind dankbar für die erreichten Schritte“, sagt Bischof Karl-Heinz Wiesemann, Vorsitzender der ACK in Deutschland. Die gegenseitige Anerkennung habe das Miteinander gefestigt und auch theologisch weiter gebracht. Dankbar zeigt sich Wiesemann auch dafür, dass das Gedenken in Gemeinschaft mit den Kirchen der ACK gefeiert werde, die die Erklärung von Magdeburg nicht unterzeichnet haben. Dies sind insbesondere die Kirchen der täuferischen Tradition wie beispielsweise Baptisten und Mennoniten. Sie betonen den engen Zusammenhang von Glaube und Taufe und lehnen daher die Säuglingstaufe ab. Gleichwohl verbinde das Band der Taufe alle Christen miteinander, so Wiesemann. „Gemeinsam beten wir darum, dass wir im Geschenk der einen Taufe den Ruf Christi an die Kirchen hören, unsere Trennung zu überwinden und unsere Gemeinschaft sichtbar zu machen.“

Diskussion über Religion im öffentlichen Raum

Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt setzen die Delegierten in einem Gespräch mit den Beauftragten der Kirchen beim Bundestag und der Bundesregierung. In dem Gespräch, an dem neben Vertretern der beiden großen Kirchen auch die Beauftragten der Vereinigung Evangelischer Freikirchen, der alt-katholischen Kirche und der Orthodoxen Bischofskonferenz teilnehmen, soll die derzeitige Rolle der Kirchen und der Religion in der Öffentlichkeit erörtert werden. Ein weiteres Gespräch findet mit Vertretern der Neuapostolischen Kirche (NAK) statt. Mit der NAK befindet sich die ACK schon seit längerem in einem Prozess der Kommunikation und Reflexion, an dessen Ende eine Gastmitgliedschaft der NAK in der ACK stehen soll. Der Austausch soll dem weiteren Kennenlernen und der Beantwortung offener Fragen dienen.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Sie besteht aus den 50 Delegierten der Mitglieder, Gastmitglieder sowie ständigen Beobachter, die von den Kirchen für die Dauer von fünf Jahren benannt werden. Die Mitgliederversammlung der ACK tagt in der Regel zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.