Kirchen erinnern an 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Flagge der Vereinten Nationen

Die Flagge der Vereinten Nationen, Bild: WikiCommons

(07.12.2018) Am Internationalen Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, wurde vor 70 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch UN-Menschenrechtscharta von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verabschiedet. Aus diesem Anlass haben die  Kirchen an die unverbrüchliche Bedeutung der Menschenrechte erinnert.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) würdigte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als "fundamentale Errungenschaft". Besonders stellte der Rat die Bedeutung der Universalität der Menschenrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit wie auch die Religionsfreiheit heraus. In seiner Erklärung begrüßt der Rat ausdrücklich die am 10. Dezember 2018 in Marrakesch durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu verabschiedenden UNO-Abkommen zu Flucht und Migration.

Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) beschreibt in ihrer Stellungnahme die "Menschenrechtsidee" als einen "der stärksten und wirkungsvollsten Gedanken der Gegenwart", den es zu schützen gelte. Zudem brachten die Freikirchen ihre Solidarität gegenüber allen Menschen zum Ausdruck, denen die grundlegenden Menschenrechte vorenthalten werden. Ihnen gelte der Einsatz und die Fürbitte der Freikirchen. Zudem unterstützen die Freikirchen die Nachhaltigkeitsziele, die von den Vereinten Nationen aufgestellt wurden.

Stellungnahme des Rates der EKD zu 70 Jahre Menschenrechtserklärung

Stellungnahme der VEF zu 70 Jahre Menschenrechtserklärung