Zwei neue Gastmitglieder und Gedenken an Ersten Weltkrieg

Die Mitgliederversammlung mit 45 Delegierten ist das oberste, beschlussfassende Organ der ACK.

(21.03.2014) Die Apostolische Gemeinschaft und der Freikirchliche Bund der Gemeinde Gottes sind die beiden neuen Gastmitglieder, die auf der Mitglieder-versammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) am 26. und 27. März im Augustinerkloster Erfurt aufgenommen werden. Außerdem beschäftigen sich die 45 Delegierten mit der Rolle der Kirchen im Ersten Weltkrieg.

Nach mehrjährigen Gesprächen werden zwei Freikirchen neue Gastmitglieder der ACK. Die Apostolische Gemeinschaft hat ihren Ursprung in der katholisch-apostolischen Erweckungsbewegung, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts von England und Schottland aus ihren Anfang nahm (Infos unter www.apostolisch.de). In Deutschland wurde die Apostolische Gemeinschaft 1955 als Abspaltung der Neuapostolischen Kirche gegründet, weil man sich in einigen Lehren uneins geworden war. In der ACK Bayern ist die Apostolische Gemeinschaft bereits Gastmitglied. In Deutschland gehören der Apostolischen Gemeinschaft rund 5.100 Mitglieder in 64 Gemeinden an. Der Freikirchliche Bund der Gemeinde Gottes (FBGG; Infos unter www.fbgg.de) ist aus der Heiligungsbewegung in England entstanden, die den Weg der Christen nach seiner Bekehrung in den Mittelpunkt stellt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gründeten sich auch in Deutschland Gemeinden mit der Bezeichnung „Gemeinde Gottes“. Der FBGG hat rund 3.000 Mitglieder in 33 Gemeinden. Mit einem ökumenischen Gottesdienst am Ende der Mitgliederversammlung werden die beiden Kirchen als Gastmitglieder aufgenommen.

In einem thematischen Schwerpunkt setzen sich die Mitglieder mit der Rolle der Kirchen im Ersten Weltkrieg auseinander, dessen Ausbruch in diesem Jahr 100 Jahre zurückliegt. Als Referenten werden Martin Greschat, ehemaliger Professor für Kirchengeschichte an der Universität Gießen, und Guy Liagre (Genf), Generalsekretär der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), zu den Delegierten sprechen. Anschließend beraten die Delegierten über den Beitrag der ACK zum Gedenken an 100 Jahre Ausbruch des Ersten Weltkriegs.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Sie besteht aus den 45 Delegierten der Mitglieder, Gastmitglieder sowie ständigen Beobachter, die von den Kirchen für die Dauer von fünf Jahren benannt werden. Die Mitglieder-versammlung der ACK tagt in der Regel zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.