Gründung der ACK-Deutschland

Termin:
10. März 2023

Am 10. März 1948 wurde die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen als Nationaler Christenrat von 5 Kirchen gegründet, um die Kirchen Deutschlands gemeinsam beim sich wenig später gebildeten Ökumenischen Rat der Kirchen vereint zu vertreten.

1948 waren fünf Kirchen Gründungsmitglieder, heute hat die ACK 17 Mitgliedskirchen und 8 Gastmitglieder. Fünf ökumenische Organisationen haben Beobachterstatus. Die derzeit gültige Satzung der ACK trat am 1. Januar 2006 in Kraft.

Der Zusammenschluss in der ACK am 10. März 1948, wenige Monate vor der Gründung des ÖRK, sollte ermöglichen, die Kirchen in Deutschland in Amsterdam gemeinsam zu vertreten. Bedingt durch die politische Teilung Deutschlands konnten die ACK-Delegierten aus den Kirchen auf dem Gebiet der damaligen DDR ab 1963 nicht mehr an den gemeinsamen Sitzungen teilnehmen. 1970 wurde die "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR" (AGCK) gegründet.

Der Zweite Weltkrieg hatte die Kirchen weltweit durch die Erfahrung erschüttert, das sie nicht zu gemeinsamem Zeugnis und Handeln gefunden hatten. Beim Wiederaufbau und während der Neuorientierung nach 1945 begann ein neues Nachdenken darüber, wie die christlichen Kirchen stärker zusammenwachsen und gemeinsam reden und handeln können. Ziel der ökumenischen Bewegung war es, die Kirchen "zu gemeinsamem Zeugnis und Dienst" zu vereinen. Neben dem weltweiten Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) bildeten sich in vielen Ländern Nationale Kirchen- und Christenräte.

Für weitere Informationen schauen Sie gerne in die Geschichte der ACK