Ökumenischer Forschungsfonds
Dissertationen, Habilitationen und andere Veröffentlichungen von ökumenischer Relevanz werden durch den Ökumenischen Forschungsfonds (ÖFF) finanziell gefördert. Für die Vergabe von Mitteln aus dem ÖFF ist der Deutsche Ökumenische Studienausschuss in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der ACK verantwortlich. Die Fördersumme pro Antrag beträgt maximal 1000 Euro.
Ein Antrag an den ÖFF sollte folgendes beinhalten:
- einen an die Ökumenische Centrale gerichteten (formlosen) Antrag, gern per E-Mail (verena.hammes@ack-oec.de)
- eine Kopie der Forschungsarbeit, in digitaler Form
- die Stellungnahmen der Gutachter
- die Kostenkalkulation des Verlags
- Auskunft, ob bei anderen Stellen Zuschüsse erbeten und ob sie bewilligt wurden.
Bitte beachten Sie: Das Verfahren dauert in der Regel einige Zeit. Anträge, die bis zum 28. Februar eines Jahres eingehen, werden Ende Juni entschieden. Bei Anträgen, die bis zum 30. September eingereicht werden, wird die Entscheidung Ende Januar des Folgejahres getroffen.
Sollte eine Bewilligung erfolgen, bitten wir um ein Belegexemplar der gedruckten Dissertation und bei der Drucklegung um den Vermerk „gefördert durch den Ökumenischen Forschungsfonds des Deutschen Ökumenischen Studienausschusses der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)“.
Datenschutz bei Anträgen an den ÖFF
Mit dem Einreichen eines Antrags an den Ökumenischen Forschungsfonds erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Ökumenische Centrale Daten von Ihnen speichert und dass sie diese Daten - außer Ihrer Kontaktdaten - den Mitgliedern des Deutschen Ökumenischen Studienausschusses und dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland zur Verfügung stellt. Nur so ist es möglich, dass Ihr Antrag bearbeitet und über ihn entschieden wird. Folgende Daten werden gespeichert und - mit Ausnahme Ihrer Kontaktdaten - an den genannten Personenkreis weitergegeben: Ihr Name, Ihre Kontaktdaten, der Titel Ihrer Arbeit, die Universität, an der sie eingereicht wurde, die Namen der Personen, die das Erst- und das Zweitgutachten erstellt haben, die Note Ihrer Arbeit, den vorgesehenen Verlag, die geplanten Druckkosten und ggf. wo Sie sonst Zuschüsse beantragt haben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrags gespeichert. Sie werden nicht für weitere Zwecke verwendet und auch nicht über den genannten Personenkreis hinaus an Dritte weitergegeben.