Nationale Kirchenräte
In vielen Ländern der Welt wurden Gremien geschaffen, die der multilateralen Zusammenarbeit der Kirchen eine verlässliche Basis geben. Meist werden diese Gremien „nationaler Rat“ oder „ökumenischer Rat“ der Kirchen genannt. In Deutschland und in der Schweiz verzichtete man auf den Begriff „Rat“ und verständigte sich auf die Bezeichnung „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“. Struktur, Arbeitsweise und Kompetenzen hängen allerdings nicht vom Namen ab, sondern sind jeweils in der Satzung geregelt.
Die nationalen Kirchenräte Europas pflegen regelmäßige Kontakte, z.B. durch das jährlich an wechselnden Orten stattfindende Treffen ihrer Generalsekretärinnen und Generalsekretäre, bei dem der Austausch von Erfahrungen und die Arbeit an einem gemeinsamen thematischen Schwerpunkt im Mittelpunkt stehen.