Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Die Mitgliedskirchen, Gastmitglieder und ständigen Beobachter entsenden jeweils für die Dauer von fünf Jahren ihre Delegierten in die Mitgliederversammlung. 

In der Regel tagt die Mitgliederversammlung der ACK zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.

Die Mitgliederversammlung setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Evangelische Kirche in Deutschland: 7 Sitze
  • Deutsche Bischofskonferenz: 7 Sitze
  • Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland: 5 Sitze
  • Evangelisch-methodistische Kirche: 3 Sitze
  • Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden: 3 Sitze
  • alle anderen Kirchen: je 1 Sitz
  • Gastmitglieder: je 1 Sitz mit beratender Stimme
  • Beobachter: je 1 Sitz mit beratender Stimme