Herausforderungen und Chancen konfessioneller Vielfalt
Der Religionsunterricht wird in Deutschland nach Art. 7 Abs. 3 GG in den meisten Bundesländern konfessionsgebunden erteilt und zunehmend in kooperativen und ökumenischen Formaten organisiert. Die Verantwortung dafür liegt, historisch gewachsen, weit überwiegend bei den beiden Mehrheitskirchen (römisch-katholisch und evangelisch-landeskirchlich). Auch die akademische Ausbildung der Religionslehrkräfte erfolgt weit überwiegend an katholisch- oder evangelisch-theologischen Instituten und Fakultäten. Dort studieren jedoch auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen, etwa der Orthodoxie oder Mitglieder von Freikirchen. Auch sie benötigen, um katholischen, evangelischen, oder sogar ökumenisch-kooperativen Religionsunterricht erteilen zu dürfen, eine Unterrichtserlaubnis durch die katholische oder evangelische Kirche.
Dabei kommt es immer wieder zu Unsicherheiten. Die gewachsene christliche Pluralität spiegelt sich nicht ausreichend in den kirchlichen Vergabeverfahren der Unterrichtserlaubnis wider. Die derzeitige Praxis wird als uneinheitlich und intransparent erlebt. Für (künftige) Religionslehrkräfte, die nicht einer der Mehrheitskirchen angehören, können daraus gravierende Konsequenzen entstehen: von eingeschränkten Berufsperspektiven über erzwungene Studien- oder Ortswechsel bis hin zu faktischem Konversionsdruck. Zudem fehlen häufig klar geregelte Widerspruchsverfahren.
Der DÖSTA appelliert angesichts dieser Problematik an die Verantwortlichen, die Vergabe der kirchlichen Unterrichtserlaubnis transparenter, verlässlicher und stärker ökumenisch zu regeln, um Studierenden aus den Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) und ggf. anderen Freikirchen an den für sie erreichbaren Fakultäten und Instituten ein Studium und später den Schuldienst zu ermöglichen.
Der Vorsitzende der ACK, Reverend Christopher Easthill, nimmt das Positionspapier des DÖSTA dankbar entgegen: „Eine moderne Ausgestaltung der kirchlichen Lehrerlaubnis ist nicht nur bildungspolitisch notwendig, sondern auch ein entscheidender Schritt für die Glaubwürdigkeit ökumenischer Zusammenarbeit in Deutschland.“
Ökumenische Realität verlangt neue Lösungen
Die konfessionelle Zusammensetzung der Studierenden habe sich in den letzten Jahren deutlich pluralisiert, beobachtet Julia Knop, Vorstand des DÖSTA und Professorin für Dogmatik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt. Julia Knop führt aus: „Auch der Religionsunterricht hat sich verändert: Das Nachdenken über den Glauben erfolgt im Dialog und aus einer reflektierten Positionalität heraus.“ Knop kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: „Vor diesem Hintergrund erscheint eine restriktive Vergabepraxis nicht mehr zeitgemäß!“
„Konfessionelle Vielfalt ist keine Bedrohung, sondern eine Chance für religiöse Bildung“, unterstreicht ihre Kollegin Yauheniya Danilovich, ebenfalls im Vorstand des DÖSTA und orthodoxe Religionspädagogin. „Gerade angesichts des Lehrkräftemangels ist es notwendig, bestehende Hürden zu überprüfen und abzubauen.“
Beispiele gelungener Kooperation
Die beiden Theologinnen verweisen auf bereits etablierte Modelle guter Praxis: So ermöglicht die Vereinbarung zwischen der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Syrisch-Orthodoxen Kirche, dass syrisch-orthodoxe Lehrkräfte katholischen Religionsunterricht erteilen können. Auch zwischen evangelischen Landeskirchen und Freikirchen bestehen erste Regelungen zur erleichterten Vergabe der Vocatio.
Zentrale kirchliche Akteure wie die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland haben sich zudem bereits grundsätzlich offen für konfessionell-kooperative Modelle gezeigt. Diese Ansätze gilt es nach Auffassung des DÖSTA konsequent weiterzuentwickeln.
Forderung nach Transparenz und Verlässlichkeit
Als Stimme der theologischen Wissenschaft fordern die Mitglieder des DÖSTA ihre Kirchen auf, gemeinsam mit staatlichen Akteuren klare, transparente und verlässliche Verfahren zur Vergabe der kirchlichen Unterrichtserlaubnis zu schaffen. Studierende sollen frühzeitig über ihre Möglichkeiten informiert werden und Planungssicherheit erhalten.
Ziel ist eine Praxis, die der ökumenischen Realität gerecht wird und allen qualifizierten Lehramtsstudierenden – unabhängig von ihrer konfessionellen Zugehörigkeit – faire Zugänge zum Religionsunterricht eröffnet.
„Was regional bereits gelingt, muss zum Regelfall werden“, betont Danilovich. Knop unterstreicht die Forderungen ihrer Kollegin: „Es gibt gute Beispiele katholischer Bistümer und evangelischer Landeskirchen, die kirchliche Unterrichtserlaubnis für Angehörige anderer christlicher Konfessionen zu öffnen, die erweitert und an die jeweilige Situation vor Ort angepasst werden können.“




