Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Die Mitgliedskirchen und ständigen Beobachter entsenden jeweils für die Dauer von fünf Jahren ihre Delegierten in die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung setzt sich wie folgt zusammen:
- Evangelische Kirche in Deutschland: 7 Sitze
- Deutsche Bischofskonferenz: 7 Sitze
- Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland: 5 Sitze
- Evangelisch-methodistische Kirche: 3 Sitze
- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden: 3 Sitze
- 15 andere Mitgliedskirchen: je 1 Sitz
- 5 Gastmitglieder: je 1 Sitz mit beratender Stimme
- 5 Beobachter: je 1 Sitz mit beratender Stimme
In der Regel tagt die Mitgliederversammlung der ACK zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.




