Erfolgreicher Antrag auf Mitgliedschaft im ÖRK von ACK-Gründungskirche

Frankfurt (28.06.2023). Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) hat den Antrag von vier Kirchen für eine Interimszeit, in denen sich die Kirchen an der Arbeit des Rates beteiligen und Kontakte zur Gemeinschaft der Mitgliedskirchen knüpfen, angenommen, darunter den des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland.

Als Zeichen der Zustimmung heben stimmberechtigte Mitglieder des Zentralkomittee beim Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf ihre orangen Karte (Quelle: Albin Hillert/WCC)

Zu den Kirchen gehören die Lutherische Kirche Christi in Nigeria, die Presbyterianische Kirche von Zentralafrika, die Internationale Apostolische Pfingstkirche und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in Deutschland.

Der BEFG hat knapp 74. 000 getaufte Mitglieder in 786 Gemeinden in ganz Deutschland und besteht aus 12 Landesverbänden. Die Führung auf nationaler Ebene liegt in den Händen des gewählten ehrenamtlichen Präsidiums und der Bundesgeschäftsführung. Der Bundesrat ist das kirchliche Parlament aller Gemeinden, Verbänden und Werken innerhalb des Bundes und das höchste Entscheidungsgremium des BEFG. Auf lokaler Ebene trifft jede Gemeinde ihre eigenen unabhängigen Entscheidungen.

1941 schlossen sich Baptisten- und Brüdergemeinden in Deutschland zum Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland zusammen und waren 1948 an der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) beteiligt. Darüber hinaus ist der BEFG Mitglied der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und versteht sich als Teil der weltweiten christlichen Kirche.

Im Mai 2022 stellte der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (BEFG) beim Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft. Nach gegenseitigen Besuchen und gemeinsamen Gesprächen wurde anerkannt, dass der BEFG die in der Satzung des ÖRK genannten Kriterien für die Mitgliedschaft, einschließlich der theologischen und organisatorischen Kriterien (bspw. in Bezug auf Größe und Autonomie), erfüllt.

Auf Empfehlung des Exekutivausschusses und des Ständigen Ausschusses für Konsens und Zusammenarbeit hat der Zentralausschuss nun diesen Antrag auf Mitgliedschaft im ÖRK gemäß seiner Satzung für eine Interimszeit angenommen, „in der sich die Antrag stellende Kirche an der Arbeit des Rates beteiligt und Kontakte zur örtlichen Gemeinschaft von Mitgliedskirchen aufgenommen werden“, d. h. bis zur nächsten Tagung des Zentralausschusses im Jahr 2025, in der über die endgültige Mitgliedschaft entschieden wird.

Der Zentralausschuss hat außerdem zwei internationale ökumenische Organisationen in Zusammenarbeit mit dem ÖRK anerkannt, darunter der Internationale Verband von Pastorinnen sowie Church and Peace.

Zudem hat der Zentralausschuss die Erklärung zu jungen Erwachsenen erhalten und die Einsetzung junger Beraterinnen und Berater sowie ihre Anwesenheit bestätigt. Damit soll auf die unzureichende Repräsentation junger Menschen durch die Wahl bei der 11. Vollversammlung des ÖRK reagiert werden. Der Zentralausschuss empfahl zudem, dass diese Kategorie sich „nicht als wiederholende Lösung“ etabliere und schlug die Entwicklung einer Strategie vor, die gewährleisten soll, dass eine Vertretung mit 25% Anteil junger Erwachsener erreicht wird.

Schließlich nahm der Zentralausschuss die Auswertung der Vollversammlung mit Dank entgegen und verwies sie an den Planungsausschuss und den Gottesdienstausschuss der nächsten Vollversammlung weiter.

Informationen über den Zentralausschuss

Bildergalerie vom Zentralausschuss

Handbuch für BEFG-Gemeinden zur Vorbereitung des Aufnahmeantrages

Infoseiten des BEFG über den ÖRK