Was verbindet die Kirchen miteinander?

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(11.09.2013) Welche Modelle kirchlicher Einheit sind tragfähig? Mit einem Studientag geht die Mitgliederversammmlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland am 18. und 19. September 2013 in Freising diesen Fragen nach. Außerdem zieht sie Bilanz von zehn Jahren Charta Oecumenica und richtet den Blick auf die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen vom 30.10. bis 8.11.2013 in Busan.

Wo wird trotz der Unterschiede zwischen den Kirchen jetzt schon Einheit sichtbar, fragen die 45 Delegierten der ACK gemeinsam mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der 14 regionalen ACKs. Dazu werden sie Erfahrungen aus mehreren Jahrzehnten ökumenischer Arbeit austauschen. Auf einem Studientag „Modelle kirchlicher Einheit“ steht ein Vortrag des Generalsekretärs der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen In Europa (GEKE), Bischof Michael Bünker (Wien). Er stellt die Erfahrungen aus 40 Jahren Leuenberger Konkordie dar. In ihr haben 1973 die reformatorischen Kirchen in Europa ihre Kirchengemeinschaft dargelegt und sich gegenseitig Gemeinschaft in Wort und Sakrament gewährt.

Bei der sich anschließenden Mitgliederversammlung feiern die Delegierten der 17 Mitgliedskirchen und vier Gastmitglieder zehn Jahre Charta Oecumenica. Das von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und dem Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) gemeinsam erarbeitete Dokument hatten die Mitgliedskirchen der ACK Deutschland 2003 beim ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin angenommen und gemeinsam unterzeichnet. Die katholische Theologieprofessorin Dorothea Sattler (Münster) zieht dazu in einem Vortrag Bilanz. Außerdem richtet die Mitgliederversammlung den Blick auf die zehnte Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen im November in Busan (Republik Korea). Dabei soll beraten werden, welche Impulse der Vollversammlung anschließend konkret in Deutschland umgesetzt werden können.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Sie besteht aus den 45 Delegierten der Mitglieder, Gastmitglieder sowie ständigen Beobachter, die von den Kirchen für die Dauer von fünf Jahren benannt werden. Die Mitgliederversammlung der ACK tagt in der Regel zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.